Die Einlieferungsbestimmungen für Infopost ändern sich ab dem 01.01.2020.
Die Bundesnetzagentur hat aufgrund eines rechtskräftigen Urteils des Verwaltungsgerichts Köln die Deutsche Post aufgefordert, ab dem 1. Januar 2020 den Versand von Briefen zu Dialogpostkonditionen auf rein werbliche Sendungen zu begrenzen.
Die Deutsche Post kommt zum
01.01.20 der Aufforderung nach und passt die Bedingungen zur
Einlieferung von Dialogpost entsprechend an. Daher sind auch wir
gezwungen, unsere Einlieferungsbedingungen zu ändern.
Ab dem
01.01.20 dürfen nur noch werblich Inhalte als Infopost versendet werden.
Nicht-werbliche Sendungen werden nur noch zu den geltenden
Briefentgelten angenommen.
Sendungen mit werblichem Inhalt haben
i. d. R. den Sinn und Zweck, Kunden und/oder Mitglieder zu binden oder
zu gewinnen oder die Motivation der Kunden und/oder MItglieder zum Kauf
oder zur Nutzung von Produkte und Dienstleistungen anzuregen. Ebenso
können kostenlose Angebot uinterbreitet werden.
Beispiele für Sendungsanlässe mit werblichem Inhalt:
- Angebote, die zum Ziel haben, Kunden zum Kauf oder zur Nutzung von Produkten und
Dienstleistungen zu motivieren; Beifügung von Gratisproben, -mustern, -werbeartikeln und Sachets möglich Imagewerbung, Parteienwerbung - Einladungen zur Teilnahme an Veranstaltungen
(z.B. Stadtfeste, Ausstellungen) oder Gewinnspielen - Mitteilungen im Rahmen von Bonusprogrammen in Verbindung mit Angeboten
- Kundenmagazine
- Spendenaufrufe
- Glückwünsche
- Kundenkarten (keine Ersatzkarten)
Beispiele für Sendungsanlässe mit nicht-werblichem Inhalt (ab 01.01.2020 nicht mehr als Infopost zulässig!):
- Markt- und Meinungsforschung
- Allgemeine Kundeninformationen, z.B.: AGB-Änderungen, Reiseunterlagen (u.a. Voucher), Bestellbestätigungen, Informationen über Preisanpassungen
- Rückrufaktionen
- Konkrete Nutzungshinweise von z.B. Kreditkarten, Versicherungen (Schutzbriefe), zu einem bestehenden Vertrag
- Vertragslaufzeiten, -änderungen, -kündigungen
- Öffentliche Bekanntmachungen oder Mitteilungen
- Abfragen und Anforderungen
- Jahres- und Geschäftsberichte
- Reine Preislisten
- Bescheide (keine Gebührenbescheide)
- Einladungen zu Jahreshaupt-, Aktionärs-, Mitgliederversammlungen
- Wahlbenachrichtigungen
- Mitgliederausweise
- Publikationen (Abo- und Presseerzeugnisse)
- Mitarbeiterzeitungen
- Einladungen an Mitarbeiter
- Informationen über Umfirmierungen, Geschäftsübernahmen, Firmenumzug, Änderung von Ansprechpartnern/Zuständigkeiten/Geschäftszeiten o.ä.
Bitte beachten Sie hierzu auch unsere grundlegenden Einlieferungsbestimmungen für Infopost.